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                             Bestrahlung

                                               und Chemo

                                               Unfall

                                               Dialyse

 

 Krankenfahrt allgemein

 

wenn Sie krank sind, fahren wir Sie gerne zum Behandlugsort Ihrer Wahl.

  Als normales Taxi fahren wir Sie gerne wenn Sie sich selbstständig ins Taxi setzen und wir, so          

vorhanden, Ihren Rollator oder Rollstuhl zusammengeklappt im Kofferraum des Taxis unterbringen können.

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei Ihrem Weg zum Behandlungsort behilflich und holen Sie dort auch wieder ab.

 

 


 

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

sprechen Sie dazu auf jeden Fall rechtzeitig vor der Fahrt mit Ihrer Krankenkasse!

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung mit den Krankenkassen benötigen wir folgende Unterlagen:

Die Verordnung einer Krankenbeförderung des Arztes ("Transportschein", "Muster 4")
Die Genehmigung der Krankenkasse
Ihre Befreiungskarte (so vorhanden).
Nach Fahrt- oder Behandlungsende werden die Fahrten von Ihnen per Unterschrift bestätigt. Dann können wir mit den Kassen abrechnen.

 

Sind Sie nicht von der Zuzahlung befreit, müssen Sie 10% des Fahrpreises, mindestens aber 5.-€ und höchstens 10.-€ selbst bezahlen. Sie erhalten natürlich einen Beleg zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse oder dem Finanzamt.
 
Liegt für Ihre Krankenfahrt keine Genehmigung / Kostenübernahme der Krankenkasse vor, müssen wir den Fahrpreis von Ihnen erheben. Lassen Sie sich auf jeden Fall vom Arzt eine Transportverordnung ausstellen. Sie können sie dann zusammen mit Ihrer Fahrpreisquittung zwecks Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen.